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Und in diesem Jahr gibt es für uns Eitzer etwas Besonderes: jedes Jahr entwirft die Tourist-Information der Stadt eine STADTRADEL-Rätsel-Rallye und in diesem Jahr beginnt und endet sie bei uns in Eitze an unserem Dorfgemeinschaftshaus. Sie ist etwa 13 km lang und führt von Eitze aus über Specken, Weitzmühlen und Borstel zurück nach Eitze. Das sollte doch ein Grund sein, dass möglichst viele Eitzerinnen und Eitzer diese Tour abradeln, die Rätsel lösen und an dem Gewinnspiel teilnehmen.
Hier findet Ihr die Tourbeschreibung mit dem Rätselbogen.
Viel Spaß dabei!
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Dieser Bebauungsplan ist in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 07.03.2024 bereits ausgelegt worden. Dabei hat sich ergeben, dass in dem Entwurf der Planzeichnung eine zeichnerische Festsetzung fehlte. Die Planzeichnung wurde nun um die linienhafte Festsetzung einer Fläche zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß Nr. 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung ergänzt. Die Änderung ist im Planzeichenentwurf rot gekennzeichnet. Der Entwurf der Begründung sowie der textlichen Festsetzungen beinhaltete bereits entsprechende Ausführungen und sind daher nicht zu ändern gewesen.
Nach der erforderlichen Änderung und Ergänzung der Zeichnung hat die Öffentlichkeit nun erneut Gelegenheit, sich zum Entwurf des Bebauungsplans zu äußern. Aufgrund der marginalen Änderung ist eine angemessene Verkürzung der Frist für die erneute Veröffentlichung im Internet auf 2 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen.
Die Infos zum Planverfahren sind ab Montag, 15.April, bis einschließlich Montag, 29. April, im Internet unter www.verden.de/bauleitplaene-im-verfahren einzusehen. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Unterlagen im Foyer des Rathauses, Ritterstraße10, während der Öffnungszeiten aus.
Der Fachbereich weist daraufhin, dass Stellungnahmen nur zu der Planänderung abgegeben werden dürfen.
Weitere Informationen sind unter der oben genannten Internetadresse zu finden.
Nach der erforderlichen Änderung und Ergänzung der Zeichnung hat die Öffentlichkeit nun erneut Gelegenheit, sich zum Entwurf des Bebauungsplans zu äußern. Aufgrund der marginalen Änderung ist eine angemessene Verkürzung der Frist für die erneute Veröffentlichung im Internet auf 2 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen.
Die Infos zum Planverfahren sind ab Montag, 15.April, bis einschließlich Montag, 29. April, im Internet unter www.verden.de/bauleitplaene-im-verfahren einzusehen. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Unterlagen im Foyer des Rathauses, Ritterstraße10, während der Öffnungszeiten aus.
Der Fachbereich weist daraufhin, dass Stellungnahmen nur zu der Planänderung abgegeben werden dürfen.
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Im April letzten Jahres hatte ja ein Storch tagelang versucht, auf dem abgesägten Buchenstamm zwischen DGH und Kinderhaus, ein Nest zu bauen. Das gelang ihm aber wegen der kleinen Grundfläche leider nicht. Schließlich erbarmte sich ein Nachbar und montierte ihm eine Palette auf den Stamm. Darauf konnte er sein Nest bauen und kurze Zeit später kam ein zweiter Storch dazu. Es sah so aus, als ob sie dort brüten würden. Die kleinen und großen BesucherInnen des Spielplatzes und die Kinder vom Kinderhaus hatten viel Spaß daran, die beiden zu beobachten. Leider hatten sie keinen Nachwuchs und nach einigen Wochen waren sie wieder weg.
Eigentlich sollte der Baumstumpf noch für ein Jahr stehen bleiben, um zu sehen, ob die Störche wiederkommen. Doch musste dann im Herbst der Stamm gefällt werden, da wegen eines Pilzbefalls in den Wurzeln die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Bei dem Treffen der Eitzer Vereine und Institutionen im Dezember wurde dann beschlossen, an gleicher Stelle einen Storchenhorst zu errichten. Bezahlt werden konnte dieser aus den Einnahmen des letzten Dorfgemeinschaftsfestes.
Leider spielte das Wetter nicht mit und die Vorbereitungen dafür – einschließlich der Klärung der Frage: braucht man dafür eine Baugenehmigung? – dauerten dann doch so lange, dass der Horst erst Anfang April errichtet werden konnte. Da die Störche in diesem Jahr sehr früh aus ihrem Winterquartier zurückgekommen sind, wird sich jetzt wahrscheinlich kein Storch mehr auf diesem Horst niederlassen. Aber alle hoffen, dass sich spätestens im nächsten Jahr ein Storchenpaar in dieser komfortablen Wohnung mit einem hervorragenden Ausblick auf Spielplatz und Kinderhaus niederlässt.
Um die Planung und die Ausführung dieses Storchenhorstes hat sich Johannes Krahl mit seinen Helfern Stefan Glas und Marvin Bischof gekümmert.
Vielen Dank für diese tolle Arbeit!
Eigentlich sollte der Baumstumpf noch für ein Jahr stehen bleiben, um zu sehen, ob die Störche wiederkommen. Doch musste dann im Herbst der Stamm gefällt werden, da wegen eines Pilzbefalls in den Wurzeln die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Bei dem Treffen der Eitzer Vereine und Institutionen im Dezember wurde dann beschlossen, an gleicher Stelle einen Storchenhorst zu errichten. Bezahlt werden konnte dieser aus den Einnahmen des letzten Dorfgemeinschaftsfestes.
Leider spielte das Wetter nicht mit und die Vorbereitungen dafür – einschließlich der Klärung der Frage: braucht man dafür eine Baugenehmigung? – dauerten dann doch so lange, dass der Horst erst Anfang April errichtet werden konnte. Da die Störche in diesem Jahr sehr früh aus ihrem Winterquartier zurückgekommen sind, wird sich jetzt wahrscheinlich kein Storch mehr auf diesem Horst niederlassen. Aber alle hoffen, dass sich spätestens im nächsten Jahr ein Storchenpaar in dieser komfortablen Wohnung mit einem hervorragenden Ausblick auf Spielplatz und Kinderhaus niederlässt.
Um die Planung und die Ausführung dieses Storchenhorstes hat sich Johannes Krahl mit seinen Helfern Stefan Glas und Marvin Bischof gekümmert.
Vielen Dank für diese tolle Arbeit!
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Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Verden (Aller) unter https://www.verden.de/bauleitplaene-im-verfahren veröffentlicht bzw. liegen im Rathaus der Stadt Verden (Aller), Ritterstraße 10, Erdgeschoss Flur (Foyer), während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsicht bereit. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Hier ist die offizielle Bekanntmachung der Auslegung des Bebauungsplans zu finden: