EITZE HAT ZUKUNFT
2017 hat Eitze an dem Kreis-Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilgenommen. Durch das Engagement vieler Eitzer Bürgerinnen und Bürger konnte dabei ein hervorragender 3. Platz erreicht werden.
Für den Wettbewerb hat der Ortsrat eine ausführliche Vorstellung der Ortschaft Eitze und ein Erläuterungsbericht erarbeitet. Darin sind viele Informationen über Eitze zusammengetragen worden. Diese können Sie sich hier anschauen.
Das offizielle Logo dieses Wettbewerbs hat der Ortsrat als Grundlage für ein eigenes Logo für Eitze verwendet, dass seitdem in einer hochdeutschen und einer niederdeutschen Version Verwendung findet.


Als 1972 im Rahmen der Gebietsreform die Gemeinde Eitze ihre Selbständigkeit aufgab und sich der Stadt Verden zuwandte, schloss sie gemeinsam mit den 6 Ortschaften Borstel, Dauelsen, Döhlbergen-Hutbergen, Hönisch, Scharnhorst und Walle und der Stadt Verden einen Grenzänderungsvertrag. In diesem Vertrag wurde festgelegt, dass in den Ortschaften eine eigene politische Vertretung in Form von Ortsräten unter der Leitung einer Ortsbürgermeisterin bzw. eines Ortsbürgermeisters eingesetzt werden soll.
Die Mitglieder des Ortsrates werden alle 5 Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Ortschaft gewählt. Diese wählen dann aus ihrer Mitte heraus eine Ortsbürgermeisterin oder einen Ortsbürgermeister.
Grundlage der Arbeit im Ortsrat ist
• das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, insbesondere § 90 bis § 95,
• die Hauptsatzung der Stadt Verden und
• die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Verden.
Der Ortsrat vertritt die Interessen der Ortschaft. In vielen Fragen, deren Bedeutung nicht über die Grenzen der Ortschaft hinausgehen und unter Beachtung der Belange der gesamten Kommune (also der Stadt Verden), kann der Ortsrat selbst Entscheidungen treffen. Hierzu gehören z.B. Unterhaltung und Ausstattung öffentlicher örtlicher Einrichtungen – wie im Falle Eitzes der Friedhof, die Spielplätze und das Dorfgemeinschaftshaus –, Pflege des Ortsbildes, Benennung von Straßen und Wegen, Förderung von Vereinen und Veranstaltungen oder auch die Repräsentation der Ortschaft. Zu allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, ist der Ortsrat rechtzeitig anzuhören. Dieses Anhörungsrecht bezieht sich auf Vorgänge in der Ortschaft, insbesondere auf die Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben, auf Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan, auf öffentliche Einrichtungen, auf Um- und Ausbau von Straßen und Wegen, auf Veräußerungen, Vermietung und Verpachtung von städtischen Grundvermögen und auf Änderungen der Grenzen. Außerdem ist der Ortsrat bei der Aufstellung des Haushaltes anzuhören und an der Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen und der Wahl einer Schiedsperson zu beteiligen.
Der Ortsrat kann aber auch selbst tätig werden und in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben und Bedenken äußern. Auf Verlangen des Ortsrates hin, muss eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden und er kann auch eine Bürgerbefragung in der Ortschaft beschließen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Ortsrat von der Stadt Verden Verfügungsmittel. Aus diesen Mitteln werden z.B. Veranstaltungen in der Ortschaft unterstützt, die jährliche Senioren-Sommerfahrt bezuschusst und Präsente für die Jubilare bezahlt. Aber auch das Eitzer Vereinsleben einschließlich der Freiwilligen Feuerwehr wird hiermit regelmäßig unterstützt.
Zu den Aufgaben einer Ortsbürgermeisterin bzw. eines Ortsbürgermeisters gehört neben der Leitung der Ortsratssitzungen die Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit für die Ortschaft, die Mitwirkung bei der baulichen Unterhaltung städtischer Gebäude, bei Zählungen und Statistiken und bei der Feld- und Forstaufsicht, die Wegeaufsicht (einschl. Straßenreinigung und -beleuchtung), Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften (einschl. Lebensbescheinigungen für Renten) und Aufgaben, die eine Kenntnis der örtlichen Verhältnisse erfordern.
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Auch in diesem Jahr findet auf dem Parkplatz der Friedhofskapelle die Eitzer Laubsammlung statt. Am Samstag, den 7. November und am Samstag, den 5. Dezember kann dort in der Zeit von 8 bis 15 Uhr Laub angeliefert werden. Ein Mitglied des Ortsrates wird dabei behilflich sein. Bitte beachtet: Es wird nur Laub angenommen und kein Grünabfall oder Schnittgut.
Wichtig ist aber, bei der Laubsammlung die Corona-Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Daher kann die Laubsammlung nur durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Kommt nur zur Laubsammlung, wenn ihr keine Anzeichen einer Erkrankung (Husten, Schnupfen oder Fieber) habt und keinen Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hattet
- Achtet auf das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m
- Tragt einen Mund-Nasen-Schutz
- Es dürfen sich immer nur zwei Personen am Container aufhalten
- Es darf nur jeweils ein Auto entladen werden
- Bleibt bitte im Auto sitzen, während ihr wartet
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Weitere Informationen zum Förderprogramm Wildblumen, gibt es beim Landkreis Verden unter folgendem Link:
https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/foerderprogramm-wildblumen-901001481-20600.html