Mit intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ab August 2023 der Dorfentwicklungsplan für den Kleinbahnbezirk erarbeitet worden. In den verschiedenen Beteiligungsformaten haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagiert mit vielen konstruktiven Ideen eingebracht. Der nun fast fertige Plan ist bis zum 13.05.2024 für die Öffentlichkeit einsehbar. In dieser Zeit können Stellungnahmen übermittelt werden.
Die Dorfregion Kleinbahnbezirk umfasst die Ortschaften Eitze (Stadt Verden) sowie Armsen, Hohenaverbergen, Luttum, Neddenaverbergen und Stemmen (Gemeinde Kirchlinteln). Der Plan enthält 18 Projekte für die gesamte Dorfregion. Zudem werden zahlreiche weitere Maßnahmen für jedes der sechs beteiligten Dörfer formuliert. In den kommenden Jahren gilt es, diese Projekte und Maßnahmen in die Tat umzusetzen – in Zusammenarbeit mit und durch die Bürgerinnen und Bürger der Dorfregion.
Der Entwurf des Dorfentwicklungsplanes für die genannte Dorfregion liegt gemäß Nr. 3.5.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) in der zurzeit geltenden Fassung in der Zeit vom 15.04.2024 bis 13.05.2024 im Rathaus der Stadt Verden (Aller), Ritterstraße 10, Erdgeschoss Flur (Foyer), während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit aus. Er kann auch auf der Homepage der Stadt Verden unter folgendem Link eingesehen werden
https://www.verden.de/rathaus/buergerbeteiligung/ Stellungnahmen zum Entwurf des Dorfentwicklungsplans Kleinbahnbezirk können während der Dauer der Veröffentlichung bei der Stadt Verden (Aller) elektronisch per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen im genannten Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Bei Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 04231-12-287 gebeten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetzt (NDSG). Weitere Informationen können dem Formblatt "Datenschutzinformation informelle Planungen, Fachplanungen und Konzepte" entnommen werden.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Interessierte bei Dr. Harald Meyer vom Planungsbüro Stadtlandschaft (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0511/14391) und Tanja Frahm sowie Naima Gödecke vom Planungsbüro KoRiS – Kommunikative Stadt und Regionalentwicklung (0511/590974-30,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Die drei haben bereits den Erarbeitungsprozess des Dorfentwicklungsplans begleitet.