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Erneute verkürzte Auslegung des Bebauungsplans Nr. 5-30 „Uelzener Straße“ vom 15. bis zum 29. April

Dieser Bebauungsplan ist in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 07.03.2024 bereits ausgelegt worden. Dabei hat sich ergeben, dass in dem Entwurf der Planzeichnung eine zeichnerische Festsetzung fehlte. Die Planzeichnung wurde nun um die linienhafte Festsetzung einer Fläche zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß Nr. 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung ergänzt. Die Änderung ist im Planzeichenentwurf rot gekennzeichnet. Der Entwurf der Begründung sowie der textlichen Festsetzungen beinhaltete bereits entsprechende Ausführungen und sind daher nicht zu ändern gewesen. 
Nach der erforderlichen Änderung und Ergänzung der Zeichnung hat die Öffentlichkeit nun erneut Gelegenheit, sich zum Entwurf des Bebauungsplans zu äußern. Aufgrund der marginalen Änderung ist eine angemessene Verkürzung der Frist für die erneute Veröffentlichung im Internet auf 2 Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen.  
Die Infos zum Planverfahren sind ab Montag, 15.April, bis einschließlich Montag, 29. April, im Internet unter www.verden.de/bauleitplaene-im-verfahren einzusehen. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Unterlagen im Foyer des Rathauses, Ritterstraße10, während der Öffnungszeiten aus.
Der Fachbereich weist daraufhin, dass Stellungnahmen nur zu der Planänderung abgegeben werden dürfen. 
Weitere Informationen sind unter der oben genannten Internetadresse zu finden.