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Die Arbeit des Ortsrates

Der Ortsrat ist eine demokratisch gewählte politische Vertretung auf der Ebene der Ortschaft. Er ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt der Eigenständigkeit Eitzes. Alle Vorlagen der Stadt Verden, die die Ortschaft betreffen, werden als erstes im Ortsrat beraten. So können zu einem frühen Zeitpunkt in Entscheidungsprozessen die Interessen der Ortschaft zum Ausdruck gebracht werden und müssen im weiteren Beratungsgang abgewägt werden. Gerade durch die Kenntnisse vor Ort ist dies auch für die Stadtverwaltung von großem Wert.

Als 1972 im Rahmen der Gebietsreform die Gemeinde Eitze ihre Selbständigkeit aufgab und sich der Stadt Verden zuwandte, schloss sie gemeinsam mit den 6 Ortschaften Borstel, Dauelsen, Döhlbergen-Hutbergen, Hönisch, Scharnhorst und Walle und der Stadt Verden einen Grenzänderungsvertrag. In diesem Vertrag wurde festgelegt, dass in den Ortschaften eine eigene politische Vertretung in Form von Ortsräten unter der Leitung einer Ortsbürgermeisterin bzw. eines Ortsbürgermeisters eingesetzt werden soll.

Die Mitglieder des Ortsrates werden alle 5 Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen direkt von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Ortschaft gewählt. Diese wählen dann aus ihrer Mitte heraus eine Ortsbürgermeisterin oder einen Ortsbürgermeister.

Grundlage der Arbeit im Ortsrat ist
•    das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, insbesondere § 90 bis § 95,
•    die Hauptsatzung der Stadt Verden und
•    die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Verden.

Der Ortsrat vertritt die Interessen der Ortschaft. In vielen Fragen, deren Bedeutung nicht über die Grenzen der Ortschaft hinausgehen und unter Beachtung der Belange der gesamten Kommune (also der Stadt Verden), kann der Ortsrat selbst Entscheidungen treffen. Hierzu gehören z.B. Unterhaltung und Ausstattung öffentlicher örtlicher Einrichtungen – wie im Falle Eitzes der Friedhof, die Spielplätze und das Dorfgemeinschaftshaus –, Pflege des Ortsbildes, Benennung von Straßen und Wegen, Förderung von Vereinen und Veranstaltungen oder auch die Repräsentation der Ortschaft. Zu allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft in besonderer Weise berühren, ist der Ortsrat rechtzeitig anzuhören. Dieses Anhörungsrecht bezieht sich auf Vorgänge in der Ortschaft, insbesondere auf die Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben, auf Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan, auf öffentliche Einrichtungen, auf Um- und Ausbau von Straßen und Wegen, auf Veräußerungen, Vermietung und Verpachtung von städtischen Grundvermögen und auf Änderungen der Grenzen. Außerdem ist der Ortsrat bei der Aufstellung des Haushaltes anzuhören und an der Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen und der Wahl einer Schiedsperson zu beteiligen.

Der Ortsrat kann aber auch selbst tätig werden und in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben und Bedenken äußern. Auf Verlangen des Ortsrates hin, muss eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden und er kann auch eine Bürgerbefragung in der Ortschaft beschließen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Ortsrat von der Stadt Verden Verfügungsmittel. Aus diesen Mitteln werden z.B. Veranstaltungen in der Ortschaft unterstützt, die jährliche Senioren-Sommerfahrt bezuschusst und Präsente für die Jubilare bezahlt. Aber auch das Eitzer Vereinsleben einschließlich der Freiwilligen Feuerwehr wird hiermit regelmäßig unterstützt.

Zu den Aufgaben einer Ortsbürgermeisterin bzw. eines Ortsbürgermeisters gehört neben der Leitung der Ortsratssitzungen die Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit für die Ortschaft, die Mitwirkung bei der baulichen Unterhaltung städtischer Gebäude, bei Zählungen und Statistiken und bei der Feld- und Forstaufsicht, die Wegeaufsicht (einschl. Straßenreinigung und -beleuchtung), Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften (einschl. Lebensbescheinigungen für Renten) und  Aufgaben, die eine Kenntnis der örtlichen Verhältnisse erfordern.